Gebührenordnung der Musikschule im Ried e.V.

  1. Unterrichtsgebühr pro Monat

    Unterrichtszeit pro Woche Gebühr pro Monat
    30 Minuten (oder 60 Min. 14-tägig) 65€
    45 Minuten 96€
    45 Minuten Gruppe 96€ geteilt durch Anzahl der Teilnehmer

  2. Unterrichtsgebühren werden in zwölf gleichen Monatsraten pro Jahr berechnet und sind während der Vertragslaufzeit spätestens am 15. des laufenden Monats, auch während der Ferien, zu überweisen.

  3. Der Unterrichtsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen schriftlich zum Ende eines Semesters, also zum 30.September oder zum 31.März, gekündigt werden.

  4. Eine Erhöhung der Unterrichtsgebühr wird 8 Wochen vorher schriftlich angekündigt.

  5. Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien an den allgemein bildenden Schulen in Hessen.

  6. Für von der Schülerin/dem Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtseinheiten ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig. Von der Lehrkraft abgesagte Termine werden nachgeholt, jedoch dürfen zwei Termine pro Semester ausfallen, wenn sie krankheitsbedingt sind.